Wissenswertes über:
Der Begriff Tierfutter wird auch als Oberbegriff für verschiedene Futterformen verwendet. Das kann Hundefutter, Katzenfutter oder Nagerfutter sein. In Deutschland unterliegt Tiernahrung in vielen Bereichen staatlicher Kontrolle und Zulassungskriterien.
Für Tiernahrung galten in der Vergangenheit nicht die gleichen Regelungen, wie bei Lebensmitteln für Menschen. Im Jahr 2005 wurde aber ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen, der für Tierfutter und Lebensmittel gleichermaßen gilt.
Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit. Tierfutter, das nicht sicher ist, darf nicht in den Verkehr gebracht werden. Unabhängig von der EU-Basisverordnung gibt es aber auch Tiernahrung im Handel, deren Produzenten höhere Qualitätsanforderungen einhalten.
Tierfutter wird wissenschaftlich über seine Bestandteile beurteilt. Diese werden nach Futtertyp und Ernte in Futtertabellen geordnet. Sie zeigen den ernährungsphysiologischen Wert der Tiernahrung an.
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